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   BSG, 13.08.2015 - B 11 AL 40/15 B   

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https://dejure.org/2015,23580
BSG, 13.08.2015 - B 11 AL 40/15 B (https://dejure.org/2015,23580)
BSG, Entscheidung vom 13.08.2015 - B 11 AL 40/15 B (https://dejure.org/2015,23580)
BSG, Entscheidung vom 13. August 2015 - B 11 AL 40/15 B (https://dejure.org/2015,23580)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 11 AL 40/15 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 41/95

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 11 AL 40/15 B
    Sie hat schon nicht aufgezeigt, warum die von ihr gestellte Rechtsfrage trotz der von den Instanzgerichten zitierten Entscheidungen des BSG zu gleichgelagerten Fällen vom 29.10.1986 (BSGE 61, 5 ff [BSG 29.10.1986 - 7 RAr 48/85] = SozR 4100 § 117 Nr. 17) und 21.9.1995 (BSGE 76, 294 ff = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12) noch ungeklärt sein soll.
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 48/85

    Zwischenbeschäftigung - Ruhenszeitraum - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 11 AL 40/15 B
    Sie hat schon nicht aufgezeigt, warum die von ihr gestellte Rechtsfrage trotz der von den Instanzgerichten zitierten Entscheidungen des BSG zu gleichgelagerten Fällen vom 29.10.1986 (BSGE 61, 5 ff [BSG 29.10.1986 - 7 RAr 48/85] = SozR 4100 § 117 Nr. 17) und 21.9.1995 (BSGE 76, 294 ff = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12) noch ungeklärt sein soll.
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